Beratung

Wir bieten das gesamte Beratungsspektrum zur betrieblichen Altersversorgung und verwandten Verpflichtungen an. Hierzu gehört insbesondere die Beratung zu

  • Einrichtung, Änderung und Neuordnung von Regelungen
  • Anpassung der bestehenden Regelungen an gesetzliche Neuregelungen
  • Ermessensspielräumen in der Bilanzbewertung
  • Betriebsrentenanpassung
  • Versorgungsausgleich
  • Zeitwertkonten
  • Mitarbeiterkommunikation (z.B. inhaltliche Gestaltung von Intranetauftritt und Informationsbroschüren)
  • Kommunikation mit Ihren Gremien
  • Beratung von Arbeitnehmergremien

Gerne führen wir auch unternehmensinterne Schulungen zu Themen der betrieblichen Altersversorgung durch.

Wir bieten Rentenberatung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz an. Sofern in der Beratung rechtliche Fragestellungen im Fokus stehen, arbeiten wir auch mit unserem Kooperationspartner maat Rechtsanwälte Späth und Partner zusammen.