Beratung
Wir bieten das gesamte Beratungsspektrum zur betrieblichen Altersversorgung und verwandten Verpflichtungen an. Hierzu gehört insbesondere die Beratung zu
- Einrichtung, Änderung und Neuordnung von Regelungen
- Anpassung der bestehenden Regelungen an gesetzliche Neuregelungen
- Ermessensspielräumen in der Bilanzbewertung
- Betriebsrentenanpassung
- Versorgungsausgleich
- Zeitwertkonten
- Mitarbeiterkommunikation (z.B. inhaltliche Gestaltung von Intranetauftritt und Informationsbroschüren)
- Kommunikation mit Ihren Gremien
- Beratung von Arbeitnehmergremien
Gerne führen wir auch unternehmensinterne Schulungen zu Themen der betrieblichen Altersversorgung durch.
Wir bieten Rentenberatung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz an. Sofern in der Beratung rechtliche Fragestellungen im Fokus stehen, arbeiten wir auch mit unserem Kooperationspartner maat Rechtsanwälte Späth und Partner zusammen.